Events & berichte
Fakten

EPDs für Gesteinskörnungen

Im Rahmen des «Green Deals» der EU soll auch die Bauproduktegesetzgebung angepasst werden.

Darin wird verankert werden, dass Baustoffe in Zukunft neu mit EPDs (Environmental Product Declaration) gekennzeichnet sein müssen. Damit kann für jedes Bauwerk eine Nachhaltigkeitsbetrachtung, und zwar über seine gesamte Lebensdauer, durchgeführt werden.

Auch für die Hartgesteinsbranche werden diese EPDs wichtig werden. Die lange Lebensdauer unserer Produkte wird hier sicherlich - und spätestens nach Einführung der EPDs auch nachweislich - zur Nachhaltigkeit der mit unseren Produkten erstellten Bauwerke beitragen.

Es wird erwartet, dass die EU das entsprechende Gesetz Anfang 2024 beschlossen, und später auch in die Schweizer Gesetzgebung einfliessen wird.